Für Vermieter · 5 Min.
Gegenstände privat vermieten: Ein gutes Angebot erstellen
Ein nachvollziehbares Inserat beantwortet die wichtigsten Fragen vor der ersten Nachricht. Beschreibe nicht nur, was du vermietest, sondern auch, wofür es geeignet ist und welche Grenzen gelten.
Von BORGS · Für Österreich und Deutschland · Praktische Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung
Nur anbieten, was du anbieten darfst
Prüfe, ob du Eigentümer bist oder die Erlaubnis zur Vermietung hast. Bei finanzierten, geleasten oder selbst gemieteten Gegenständen können Verträge die Weitervermietung einschränken. Biete keine unsicheren oder defekten Geräte als einsatzbereit an.
Ob eine Tätigkeit privat oder gewerblich ist, hängt von den Umständen ab, nicht allein von der Bezeichnung im Inserat. Regelmäßige Vermietung, Steuern, Verbraucherschutz und erforderliche Berechtigungen solltest du in Österreich beziehungsweise Deutschland fachlich klären lassen.
Fotos und Beschreibung müssen zusammenpassen
Nutze eigene aktuelle Fotos des tatsächlichen Gegenstands. Zeige Gesamtansicht, Modellbezeichnung, Zubehör und vorhandene Gebrauchsspuren. Ein fremdes Produktfoto kann Erwartungen wecken, die dein Gegenstand nicht erfüllt.
Eine gute Beschreibung nennt Modell, Einsatzzweck, Zustand, Lieferumfang und bekannte Einschränkungen. Gib Ort oder Postleitzahl an, aber veröffentliche keine unnötigen persönlichen Daten oder Dokumente.
- Eigene aktuelle Fotos aufnehmen
- Modell und Zustand ehrlich nennen
- Zubehör einzeln aufzählen
- Ort, Tagespreis und verfügbare Zeiträume festlegen
- Bekannte Schäden und Nutzungsgrenzen angeben
Preis und Kaution getrennt erklären
Lege einen nachvollziehbaren Tagespreis fest und erkläre zusätzliche Kosten vor einer Vereinbarung. BORGS bietet im Angebotsformular eine Kautionsstufe von 0 bis 30 Prozent des angegebenen Gegenstandswerts. Bei 800 Euro Wert und 10 Prozent wären das rechnerisch 80 Euro Kaution.
Diese Angabe ist noch keine Geldverwahrung. BORGS-Zahlungen sind aktuell gesperrt. Versprich weder automatische Auszahlung noch garantierte Erstattung oder Versicherung. Den tatsächlichen Ablauf müsst ihr vor einer Übergabe eindeutig klären.
Absprachen und Rückgabe dokumentieren
Halte Gegenstand, Mietzeit, Preis, Zubehör und Übergabeort schriftlich fest. Wenn du den Gegenstand zwischenzeitlich selbst brauchst, berücksichtige diesen Zeitraum bei der Verfügbarkeit.
Prüft bei Abholung und Rückgabe den Zustand gemeinsam. Eine Dokumentation erleichtert die Klärung von Abweichungen, ersetzt aber keine fachliche oder rechtliche Prüfung bei einem Streitfall.
